Wasser & Abwasser

Unser Trinkwasser für Puschendorf beziehen wir von der Fernwasserversorgung Franken mit Sitz in Uffenheim. 

Kosten pro m³ Wasser und Abwasser in der Gemeinde Puschendorf

1 m³ Wasser

1,83 € (incl. 7 % Mwst)

1 m³ Schmutzwasser/Kanalgebühren

3,63 € (mehrwertsteuerfrei)

1m³ Gesamtkosten

5,34 €

+ Niederschlagsgebühr pro m² versiegelter Fläche (pro Jahr)

0,25 €

Gartenwasseruhr:
 
Bei Einbau einer Gartenwasseruhr sparen Sie sich die Abwassergebühren in Höhe von 3,63 € pro m³. Pro Gartenwasserzähler entstehen Ihnen allerdings jährliche Kosten von 5,00 €.
Jede Gartenwasseruhr muss nach Ablauf des Eichzeitraumes (6 Jahre) ausgetauscht werden. Die benötigte Gartenwasseruhr muss sich jeder selbst besorgen (Baumarkt etc.) und installieren lassen.

Formular Gartenwasserzähler Anmeldung:

Weitere Informationen

Wenn Sie sich die Analysen des Wassers unseres Lieferanten „Fernwasserversorgung Franken” regelmäßig im Internet ansehen möchten, finden Sie diese wie folgt:
www.fwf-uffenheim.de und weiter auf „Wasser“. Geben Sie nun in das Suchfeld das Wort „Puschendorf” ein und bestätigen dies. Auf der Homepage der FWF finden Sie auch viele weitere allgemeine Information rund um das Trinkwasser, etwa unser Trinkverhalten und den Grundwasserschutz.

Wir weisen erneut darauf hin, dass Leitungswasser Trinkwasser ist. Es muss überall in Deutschland stets den strengen Vorgaben der Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV) entsprechen. Es ist nicht nur zum Trinken grundsätzlich geeignet, sondern könnte selbstverständlich auch als ausschließliches Getränk verwendet werden.

Die Qualität des Leitungswassers wird regelmäßig anhand von Proben überprüft, die an Zapfstellen in Gebäuden in Puschendorf gezogen werden.
Es sollte allerdings beachtet werden, dass die letztendliche Qualität des Wassers im eigenen Haus nicht zuletzt von der eigenen Hausinstallation abhängig ist. Insbesondere die Belastung mit Schwermetallen (Blei, Kupfer etc.) kann auf den letzten Metern erheblich ansteigen, wenn entsprechende Leitungen eingesetzt werden.

Während das Wasser auf dem langen Weg von der Gewinnungs- über die Aufbereitungsanlagen bis zu den gemeind-lichen Versorgungsleitungen in Puschendorf ständig in Bewegung und trotzdem nur recht kurze Zeit unterwegs ist, kann es in der eigenen Hausinstallation Tage, Monate oder sogar Jahre in der Leitung gestanden haben, bis es be-nutzt wird. Hier ist es auch wesentlich stärker den Einflüssen des Materials der umgebenden Rohrleitung ausgesetzt, z. B. aufgrund des vergleichsweise sehr geringen Rohrdurchmessers und der längeren Standzeiten.

Deshalb wird geraten Leitungswasser nach längerer Standzeit nicht gleich nach dem Öffnen der Zapfstelle zum Trinken oder Kochen zu verwenden, insbesondere nicht für schwächere Personen (Babys, Kinder, Senioren). Wer also z.B. nach längerer (Urlaubs-)Abwesenheit nach Hause kommt, sollte lieber die ersten Eimer voll Wasser gleich zum Gießen der Pflanzen verwenden, und erst danach den Tee aufsetzen.

Wer glaubt, dass Trinkwasser aus dem Handel gesünder sei, sollte sich genau mit den jeweiligen Inhaltsstoffen be-fassen. Von PET-Flaschen ist mittlerweile bekannt, dass teils gesundheitsgefährdende Stoffe aus dem Kunststoff ins Wasser herausgelöst werden.

Die gesetzlichen Grenzwerte (z.B. für Nitrat) sind für Trinkwasser aus der Leitung wesentlich strenger als für die meisten anderen Lebensmittel. Deshalb kann man Leitungswasser in Deutschland ein Leben lang ohne Bedenken trinken.

Übrigens sollten lt. Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE) Menschen ihren über die Zufuhr durch das Essen hinausgehenden Flüssigkeitsbedarf wie folgt durch reine Flüssigkeit decken: Erwachsene pro Tag min. 1,5 Liter, Jugendliche 1,3 Liter und Kinder von 2 bis 6 Jahren 0,7 Liter (Angaben jeweils für normalen Alltag ohne größere körperliche Betätigung, Sport oder heiße Witterung).

Hier können Sie die aktuelle Wasseranalyse für Puschendorf einsehen:

Nachdem Anfang August Meldungen über eine hohe Uranbelastung im Trinkwasser mancher Gemeinden veröf-fentlicht wurden, haben wir sofort mit unserem Wasserlieferanten Kontakt aufgenommen. Die Gemeinde Puschendorf bezieht ihr Trinkwasser bei der Fernwasserversorgung Franken (FWF).

Ein gesetzlicher Grenzwert besteht für Uran nicht. Der sog. „Leitwert”, der vom Umweltbundesamt festgelegt wurde, beträgt 10 Mikrogramm je Liter Trinkwasser. Für die Zubereitung von Babynahrung gilt ein Leitwert von 2,0 Mikrogramm. Der Uranwert des Puschendorfer Trinkwassers beträgt lediglich 1,6 Mikrogramm. Dieser niedrige Wert ist ein Qualitätsbeweis für unser Trinkwasser. Damit ist es auch für die Zubereitung von Säug-lingsnahrung jederzeit verwendbar. Und zum Trinken selbstverständlich auch. Die letzte Untersuchung wurde im Mai 2008 durchgeführt.

Uran kommt wie fast alle anderen chemischen Elemente von Natur aus praktisch überall vor. Aber wie bei allen anderen Stoffen auch ist letztlich entscheidend, wie viel. Denn: „Die Dosis macht das Gift.”

Unser Trinkwasser hat den Härtebereich „mittel” (8,4 Grad Dt. Härte oder 1,3 bis 2,5 millimol Calciumcarbo-nat je Liter). Weitere Messwerte können Sie jederzeit im Internet abfragen unter www.fwf-uffenheim.de, Unterordner „Wasser”.

Bereits mehrfach hatten wir darauf hingewiesen, dass Leitungswasser in ganz Deutschland stets der Trinkwas-serverordnung entsprechen muss. Es wird laufend untersucht und ist daher zum ständigen menschlichen Genuss geeignet und soll ohne Weiteres ganz besonders für diesen Zweck verwendet werden. Selbstverständlich auch in Puschendorf.

Hausbesitzern werden von Installateur-Firmen aber immer wieder vielfältige Arten der Wassernachbereitung angeboten. Doch nicht immer ist dies überhaupt sinnvoll und nötig, manchmal könnte als eigentlicher Antrieb auch mal die Geschäftstüchtigkeit des Anbieters vermutet werden.

Vorab: Verlassen Sie sich im Zweifel nicht auf die Aussage eines Anbieters. Fragen Sie ggf. vor der Auftrags-vergabe auch bei Ihrem Wasserversorger, Ihrer Gemeinde Puschendorf, nach. In jedem Falle bedeutet der Einbau einen Eingriff in das Wassernetz. Dieser ist ausschließlich Fachfirmen gestattet, die dann für die Einhaltung der technischen Regeln verantwortlich sind.

Noch vorab ein Satz zum Kalk: Der im Wasser enthaltene Kalk ist für den Menschen nicht nur unschädlich. Kalk ist zum Aufbau der Knochen äußerst wichtig. Wenn im Wasser selbst bzw. in Filtern weißlich/gelblich bis rot-bräunliche Brocken gefunden werden, so handelt es sich in aller Regel um Kalkablagerungen von den Innen-wänden der Leitungen, die sich manchmal ablösen. Diese sind gesundheitlich völlig unbedenklich und noch längst kein Grund für eine Nachbehandlung.

Welche Nachbehandlungsverfahren sind also möglich und welche sind auch wirklich sinnvoll?

  • Eine Nachbehandlung aus gesundheitlich-hygienischen Gründen (Entkeimung, Desinfektion) ist nicht erforderlich und sollte unterbleiben.
  • Eine Nachbehandlung zur Veränderung der technischen Gebrauchseigenschaften kann manchmal notwendig oder sinnvoll sein.
  • Bei Einbau und Betrieb von Nachbehandlungsanlagen müssen die einschlägigen technischen Regeln (DIN Vorschriften , DVGW Regelwerk, Herstellerangaben) beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Wartung.

 
Arten der möglichen Trinkwassernachbehandlung:

  1. Druckminderung oder Druckerhöhung (DIN 1988-5)
  2. Filtration (DIN 1988-2)
  3. Dosierung von Stabilisierungsmitteln (DIN 1988-7)
  4. Enthärtung (DIN 1988-7)
  5. Betrieb von Kalkschutzgeräten (DVGW W 510, W 512)

 
1. Druckerhöhung:

  • Eine Druckerhöhung ist in Ausnahmefällen sinnvoll. Grundsätzlich sollte der sog. Ruhedruck bei 3 bis max. 5 bar liegen.

2. Filtration:

  • Bei metallischen Orts-Rohrnetzleitungen und/oder Hausanschlussleitungen ist der Einbau von mechanischen Feinfiltern mit einer Maschenweite von 80 bis 12o µm nach DIN 1988-2 vorgeschrieben.
  • Bei allen anderen Rohrwerkstoffen wird der Einbau von der DIN Norm empfohlen.
  • Der Feinfilter soll die empfindlichen Teile der Installation und die angeschlossenen Geräte vor Sand- oder Rostpartikeln schützen, die z. B. bei Neubau- oder Reparaturarbeiten ins Rohrnetz gelangen können.
  • Der Einbau ist somit grundsätzlich sinnvoll.
  • Je nach Bauart muss der Filter alle 2 Monate rückgespült bzw. der Filtereinsatz alle 6 Monate gewechselt werden.

3. Dosierung von Stabilisierungsmitteln:

  • Vorbeugender Korrosionsschutz bei Hausinstallationen aus verzinktem Stahl oder Kupfer sowie bei metallischen Mischinstallationen.
  • Verminderung der Kalkausscheidung (Steinbildung) im Warmwasserbereich (keine Enthärtung!).
  • Mengenabhängige Zugabe von Phosphat-Silikat-Mischungen.
  • Inspektion gem. DIN 1988-8 alle 6 Monate, Wartung jährlich, wenn vom Hersteller nicht anders angegeben.
  • Der Einbau ist nur in begründeten Einzelfällen sinnvoll.

4. Enthärtung:
Aus der Tabelle ersehen Sie die Härtebereiche des Trinkwassers nach dem Waschmittelgesetz. Das Puschendor-fer Wasser liegt im Bereich 2, (9,7 °dH, Grad Deutsche Härte), ist demnach noch relativ weich):
 

Härtebereich Härte in °dH Härte in Millimol je Liter (mmol/l)
1 0-7 0-1,3
2 7-14 1,3-2,5
3 14-21 2,5-3,8
4 mehr als 21 mehr als 3,8

Notwendigkeit der Enthärtung:

  • Grundsätzlich ist die Enthärtung nur im Warmwasserbereich bei Härtebereich 4 notwendig.
  • Im Kaltwasserbereich bei Härtebereich 4 und im Warmwasserbereich bei Härtebereich 3 kann eine Enthär-tung betrieben werden.
  • In allen anderen Fällen – somit in ganz Puschendorf - ist die Enthärtung nicht sinnvoll!
  • Ausnahmen gelten für besondere Verwendungen wie z.B.: in Zahnarztpraxen, in Dialysestationen, als Produktionswasser für die Industrie.

5. Betrieb von Kalkschutzgeräten:

  • Kalkschutzgeräte verändern die Wasserqualität nicht, es werden weder Stoffe aus dem Wasser entfernt noch zugegeben, d. h. eine Enthärtung erfolgt nicht!
  • Die Geräte sollen, oft mittels Dauer- oder Elektromagneten, kleinste schwebende Kalkkristalle im Wasser selbst bilden, die sich dann nicht als Kalkstein in der Installation und in Geräten ablagern.
  • Nur bei Geräten die nach DVGW W 510 und W 512 erfolgreich geprüft sind, ist die beschriebene Wirkung zu erwarten.
  • Ob der Einsatz solcher Geräte sinnvoll ist, ist umstritten.

Bitte überlegen Sie daher in jedem Falle, ob die geplante Investition in eine Leitungswasser-Nachbehandlung nötig und auch sinnvoll ist.