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Gemeinde Puschendorf

Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe

Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.

Beschreibung
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Bauamt
Gemeinde Puschendorf

  • +49 9101 9095-0
  • +49 9101 9095-13
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

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