Infos zur Maskenpflicht

Ab dem 25.01.2021 gibt es eine FFP2-Maskenpflicht.

Auch für den Besuch im Rathaus Puschendorf gilt ab sofort die Pflicht FFP2-Masken zu tragen. Die Regelung gilt nicht nur im Gebäude, sondern auch für den Außenbereich (Parkplatz).

FFP2-Masken für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige können kostenlos je drei FFP2-Masken erhalten.

Die Masken werden über die jeweilige Wohnortgemeinde der pflegebedürftigen Person ausgegeben. Zum Nachweis der Bezugsberechtigung genügt es, das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades beim Abholen mitzubringen.

Die Masken sind für die Hauptpflegeperson gedacht und werden für eine Pflegeperson pro zu pflegendem Angehörigen ausgegeben.

Wo? Rathaus Puschendorf, Erdgeschoss 

Wann? Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr (nach vorheriger Terminvergabe)

Telefonnummer für Rückfragen: 09101 9095-0

FFP2-Masken für Bedürftige

An Bedürftige werden durch das Landratsamts Fürth kostenlose Masken verteilt. Alle Personen, die Grundsicherung nach dem SGB II oder Leistungen nach dem SGB XII beziehen, erhalten automatisch je fünf FFP2-Masken per Post.

FFP2-Masken für gefährdete Risikogruppen

Gefährdete Risikogruppen bekommen die Masken über zugesendete Bezugsscheine vom Bund zur Abholung gegen Zuzahlung in der Apotheke.