Verkehrsordnungswidrigkeiten

Sie haben eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen? Je nach Schwere des Vergehens müssen Sie z. B. mit einem Bußgeld, einem Fahrverbot oder dem Entzug des Führerscheins rechnen.

Leistungen

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals