Finanzen und Haushalt
Alle Einnahmen und Ausgaben des Staates müssen für jedes Jahr veranschlagt und in den Haushaltsplan eingestellt werden. Auch Kommunen sind verpflichtet, einen Haushaltsplan aufzustellen.
Lebenslagen
Allgemeines
Informieren Sie sich über allgemeine Aspekte rund um das Thema "Finanzen und Haushalt".
Haushaltsplanung
Behörden planen ihren Haushalt. Ziel ist es, in einem Plan mit einer Laufzeit von einem oder zwei Jahren, alle Ausgaben und Einnahmen (Kameralistik) oder Erträge und Aufwendungen (Doppik) zusammen zu fassen.
Haushaltsprüfung und Innenrevision
Die Haushaltführung von Behörden wird von internen und externen Stellen geprüft.
Haushaltsbewirtschaftung
Haushaltsbewirtschaftung ist eine zentrale Aufgabe von Behörden.
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.