Datenschutz und Zugangssicherheit

Datenschutz und Zugangssicherheit gehen alle etwas an. Die öffentlichen Verwaltungen haben die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz überwacht die Einhaltung des Datenschutzrechts für den öffentlichen Bereich. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht übt die Aufsicht im nicht-öffentlichen Bereich aus.

Leistungen

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals