Wasser- und Eisgefahr; Abwendung

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Bauamt

Gemeinde Puschendorf

Neustädter Str. 7
90617 Puschendorf

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  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
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    Freitag 08:00 - 12:00

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