Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ordnungsamt

Gemeinde Puschendorf

Neustädter Str. 7
90617 Puschendorf

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  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
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