Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ordnungsamt

Gemeinde Puschendorf

Neustädter Str. 7
90617 Puschendorf

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    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
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